Politik Reform des Wohngeldes

22.10.2019: Wohngeldreform beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Wohngeldes beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen:

  • die Einführung einer Mietenstufe VII für Gemeinden und Kreise mit besonders hohen Mietenniveaus,
  • eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge
  • sowie die eine Anpassung der Parameter der Wohngeldformel, um die Zahl der Wohngeldempfänger zu erhöhen.

Zudem wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Die letzte Wohngelderhöhung gab es zum 1. Januar 2016.

Das Wohngeld ist eine zentrale sozialpolitische Leistung und unterstützt laut Bundesregierung in Deutschland künftig ca. 660.000 Haushalte, 180.000 mehr als bisher.

So erhält ein Zwei-Personen-Haushalt im Durchschnitt 190 Euro Wohngeld im Monat statt der bisherigen 145 Euro. Bund und Länder werden mit dem Wohngeldstärkungsgesetz insgesamt 1,2 Milliarden Euro in diese sozialpolitische Leistung investieren.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Zur Höhe der Zahlungen bieten Wohngeldtabellen eine Orientierung. Personen, die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten kein Wohngeld, weil bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden, die Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen.


Haus & Grund ist mit rund 900.000 Mitgliedern der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und über 900 Ortsvereine. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 80,6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 66 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.

 

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