Förderung von Ökoheizungen: Bafa-Anträge jetzt vor dem Kauf stellen

Seit 1. Januar müssen Hauseigentümer neue Regeln bei der Antragstellung beachten

  • Hauseigentümer, die ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen, erhalten auch 2018 eine Bundesförderung in Form von Zuschüssen. Sie sollten jedoch eine Änderung bei der Antragstellung berücksichtigen.
  • Wer eine Pelletheizung, eine Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpe erwerben möchte, muss seit dem 1. Januar die Förderung vor dem Kauf der Heizung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Bislang reichte es aus, den Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme zu stellen. Die Neuregelung gleicht die Regeln an die der KfW an: Auch hier gilt: Erst beantragen, dann kaufen. Für Anlagen, die im vorigen Jahr in Betrieb gegangen sind, gilt eine Übergangsregelung.
  • Hauseigentümer, die im Jahr 2017 ein klimafreundliches Heizsystem in Betrieb genommen haben, können noch bis zu neun Monate danach eine Förderung beantragen. Dafür muss ein zusätzliches Formular der Bafa ausgefüllt werden (zum Onlineformular). Für Anlagen, die seit dem 1. Januar 2018 beauftragt wurden, ist die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung ausnahmslos abgeschafft.

Wie hoch sind die Zuschüsse für Erneuerbare-Energien-Heizungen?

  • An der Höhe der Förderung ändert sich nichts: Käufer von Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung etwa erhalten bis zu 50 Euro Zuschuss pro Quadratmeter Solarfläche, mindestens jedoch 500 Euro. Wer sich für eine Solarkollektoranlage entscheidet, die auch noch die Heizung unterstützt, für den steigt der Zuschuss auf bis zu 140 Euro pro Quadratmeter Solarfläche. Hier beträgt der Mindestförderbetrag 2.000 Euro.
  • Pelletofenkäufer bekommen bis zu 80 Euro je Kilowatt installierter Wärmeleistung. Bei Pelletöfen mit Wassertasche beträgt die Mindestförderung 2.000 Euro, bei Pelletkesseln 3.000 Euro und bei Pelletkesseln mit einem neuen Pufferspeicher 3.500 Euro. Hackschnitzelanlagen und Scheitholzanlagen berechtigen zu 3.500 beziehungsweise 2.000 Euro Förderung.
  • Auch Wärmepumpen werden finanziell unterstützt. Elektrische Wärmepumpen mit der Wärmequelle Luft kommen auf 40 Euro je Kilowatt Wärmeleistung, mindestens 1.300 Euro. Bei elektrischen Wärmepumpen mit Wasser oder Erde als Wärmequelle steigt die Förderung auf bis zu 100 Euro je Kilowatt Leitung, mindestens 4.000 Euro. Besonders innovative Techniken oder die Kombination mehrerer Maßnahmen erhalten einen zusätzlichen Bonus. Wer beispielsweise zu einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe gleichzeitig eine Solarthermieanlage installiert, erhält einen Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro.


Sevil Heß
Haus & Grund Württemberg –
Landesverband Württembergischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Werastr. 1
70182 Stuttgart