Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V.
Firngasse 1
74523 Schwäbisch Hall
  0791 / 4 77 16
  0791 / 7 18 26
  haus.grundsha(at)t-online.de

Geschäftsstelle:
Firngasse 1
74523 Schwäbisch Hall

Öffnungszeiten:

Montag:   09:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch: 13:00 - 16:30 Uhr verbunden mit:

Rechtsberatung nach Voranmeldung: 16:30 - 18:30 Uhr

Freitag:    09:00 - 13:00 Uhr

Servicezeiten:

Dienstag 9:00 - 11:00 Uhr


Geschäftsstellenleiterin:
Jeanette Tiroke

"Haus & Grund plus"

Mit "Haus & Grund plus" wird Eigentümern und Bauwilligen ein umfassendes und praxisnahes Leistungspaket angeboten.

Wählen Sie aus den Beratungsmarken

®RechtsRat     ®BauRat

®WirtschaftsRat    ®HausRat

neu

Alle Leistungen und Preise finden Sie hier zum ausdrucken

Herzlich Willkommen beim Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V.

Erhalten Sie sich die Freude an Ihrer Immobilie!
Wir engagieren uns für die Freiheit des privaten Haus- Wohnungs- und Grundeigentums.





Nach dem Sommerurlaub begrüßte Jeanette Tiroke, Geschäftsstellenleiterin von Haus und Grund Schwäbisch Hall e.V., das Ehepaar Franz und Hildegard Häfele.

Diese erhielten vor Ihrem offiziellen Beratungstermin Blumen und etwas Spritziges zur Begrüßung. Sie sind neue Mitglieder bei Haus und Grund  und nehmen Ihr Angebot für die jährliche kostenlose Beratung wahr.



https://www.hausundgrund.de/brandbrief

In eigener Sache: Gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Neben der Lobbyarbeit auf der politischen Ebene ist die Beratungskompetenz das Markenzeichen von Haus & Grund.
Mit 125 Jahren Erfahrung in der privaten Immobilienwirtschaft und ständig aktualisiertem Expertenwissen bieten wir unseren Mitgliedern praktische Lebenshilfe in allen Fragen, die ihr Immobilieneigentum betreffen.
Ob Haus- oder Wohnungseigentümer, Vermieter oder Kauf- und Bauwillige, unsere individuellen Leistungspakete zahlen sich für alle aus.

  • Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V.

  • - Mitgliedsantrag

  • Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V. - Satzung
  • Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V. - Unsere Leistungen
DATENSCHUTZVERORDNUNG
Termine 2023

Persönliche Rechtsberatungen in der Geschäftsstelle.

Bitte beachten Sie die AHA-Regeln, zur Sicherheit für alle. 

  • Die Einzelberatungen erfolgen nur nach "Voranmeldung"
  • Fühlen Sie sich nicht wohl, haben Erkältungserscheinungen, Fieber oder sonstige Symptome sagen Sie ihren Termin bitte ab

 

 

Freude an Ihrer Immobilie
Haus- und Grundeigentümerverein Schwäbisch Hall e.V.
Aktueller gewerblicher Mietspiegel

Den aktuellen gewerblichen Mietspiegel bereitgestellt von der IHK Heilbronn - Franken finden Sie hier.

Pressemitteilungen Haus & Grund
Verbraucherindex

2010 = 100
Durchschnittswerte

2009 -  98,9
2010 - 100,0
2011 - 102,1
2012 - 104,1
2013 - 105,7
2014 - 106,6
2015 - 106,9
2016 - 107,4
2017 - 109,3
2018 - 111,4

2019 - 112,8

Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden

Zeitschriften-App:
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Mieter-Bonitätsauskunft:
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Mietverträge und Formulare:
Mietverträge und Formulare
Aktualisierte und neue, kostenlose Materialien zum Thema Einbruchsschutz

Im Rahmen der Kooperation mit der Initiative „Nicht bei mir!“, zu der neben den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen die Verbände des Sicherheitsgewerbes gehören, wurden aktualisierte und neue Materialien rund um das Thema „Einbruchsschutz“ entwickelt. 

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Formular zum Download

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist ebenso eine Ordnungswidrigkeit wie das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs. (§ 54 in Verb. mit § 19 BMG).

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

Energieeinsparverordnung - EnEV

Kabinettsbeschluss einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden

EnEV 2014

Am 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Mit ihr gelten neue Regeln für Energieausweise.

  • Was ändert sich?
  • Pflichtangaben in Immobilienanzeigen!

Hier die Antworten:

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    • Wohnen in den eigenen vier Wänden, die Eigentumswohnung zur eigenen Altersvorsorge oder als Kapitalanlage
    • Wohnungseigentümer sollten ihre Rechte und Pflichten kennen, damit die Freude an ihrem Eigentum erhalten bleibt