Energieeinsparverordnung - EnEV
Kabinettsbeschluss einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)
Am 18. März 2009 hat das Kabinett die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Der Bundesrat hatte bereits zuvor am 6. März 2009 dem Kabinettsentwurf mit einigen Änderungen zugestimmt. Die EnEV 2009 wird jedoch vermutlich erst am 1. Oktober 2009 in Kraft treten. Zuvor muss noch das neue Energieeinsparungsgesetz (EnEG) verkündet werden, da dieses die Rechtsgrundlage für die EnEV 2009 darstellt.
Ziel der EnEV 2009 ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30% zu senkten. Dies wird im Neubau durch eine Senkung der Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30% und eine Erhöhung der energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung des Gebäudes erreicht. Bei Modernisierungen im Bestand mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden die Anforderungen an die Bauteile ebenfalls um durchschnittlich 30% verschärft.
Auf den Bestand kommen zusätzliche Nachrüstungspflichten zu. So werden die Anforderungen an die Dämmung von obersten nichtbegehbaren Geschossdecken verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen nun bis Ende 2011 ebenfalls eine entsprechende Wärmedämmung erhalten. Alternativ kann in beiden Fällen jedoch auch das Dach gedämmt werden. Ebenfalls müssen in der Regel in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten Nachtstromspeicherheizungen stufenweise außer Betreib genommen und durch effizientere Heizungen ersetzt werden.
Der Vollzug wird durch eine Erweiterung der Überprüfungsaufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister gestärkt. Gleichzeitig erfolgt durch die Einführung von Unternehmererklärungen eine Erleichterung. Die Bußgeldtatbestände wurden erweitert.
- Dateien:
Zusammenfassung_EnEV_2009.pdf126 K
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